Die NRD Altenhilfe bietet umfassende Hilfen im Alter mit unterschiedlichen ambulanten und stationären Unterstützungsformen. Grundlage bildet ein gegenseitiges Vertrauensverhältnis, für das alle Mitwirkenden Verantwortung tragen. Schutz und Sicherheit der von uns betreuten Menschen stehen dabei an oberster Stelle.
Aus diesem Grund arbeiten wir mit einer Vertrauensanwältin einer externen Anwaltskanzlei zusammen, die bei einem Verdacht auf eine Straftat oder sonstigem Fehlverhalten, wie zum Beispiel Nötigung, Freiheitsberaubung, Körperverletzung, sexualisierte Belästigung, Diebstahl oder Betrug vertraulich Hinweise entgegennimmt.
Die Vertrauensanwältin nimmt auch Hinweise bei einem Verdacht auf Menschenrechts- und Umweltverletzungen bei der NRD Altenhilfe bzw. entlang der Lieferkette an.
Es ist uns ein großes Anliegen, mögliches Fehlverhalten frühzeitig zu erkennen, es aufzuklären, es zu sanktionieren und weiterführende Schäden zu verhindern und somit legales bzw. regelkonformes Verhalten sicherzustellen.
Senior*innen, ihre Angehörigen oder gesetzlichen Betreuer*innen sowie Mitarbeitende und alle anderen Personen können sich bei einem Verdacht an diese neutrale Meldestelle, d.h. die Vertrauensanwältin, wenden.
Hinweise werden nach Prüfung durch die Vertrauensanwältin nur weitergegeben, wenn die Hinweisgeberin oder der Hinweisgeber dazu das ausdrückliche Einverständnis erklärt hat.
Aufgrund der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht der Vertrauensanwältin ist sichergestellt, dass die Identität (oder der Name) von Hinweisgebern*innen zuverlässig geschützt und gegenüber der NRD nicht offengelegt wird. Die Hinweise werden vertraulich behandelt und können auch anonym erfolgen.
Die Vertrauensanwältin der NRD ist Rechtsanwältin Dr. Caroline Jacob von der Kanzlei Buchert Jacob Peter in Frankfurt. Frau Dr. Jacob ist telefonisch, per E-Mail, über ein gesichertes Onlineformular oder auch per Post erreichbar und kann angesprochen werden, wenn Sie in einem Verdachtsfall Rat suchen. Sie steht auch beratend für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Die Beratung ist in jedem Fall kostenfrei. Frau Dr. Caroline Jacob wird von Herrn Dr. Rainer Buchert aus derselben Kanzlei vertreten.
Die Vertrauensanwältin soll die bestehenden Meldewege nicht ersetzen, sondern nur ergänzen. Hinweisgebende können sich alternativ auch an die internen Ansprechpartner, Herrn Holger Wisch und Frau Heike Fuller, bei der NRD wenden. Mit der Vertrauensanwältin möchten wir einen zusätzlichen Weg für diejenigen eröffnen, die Angst vor Repressalien haben, Nachteile durch ihre Verdachtsäußerung befürchten oder sich unsicher hinsichtlich ihres Verdachts fühlen.
Liegen Verdachtsmomente für Hinweise auf Verstöße im Betreuungsalltag bzw. Fehlverhalten sowie Menschenrechts- und Umweltverletzungen bei der NRD bzw. entlang der Lieferkette vor, steht jedem Hinweisgebenden auch die Möglichkeit offen, sich an unser internes Ideen- und Beschwerdemanagement zu wenden.
Bei allgemeinen Anliegen und Beschwerden wenden Sie sich bitte direkt an unser Ideen- und Beschwerdemanagement.
Als Einrichtung der Altenhilfe liegt unser Tätigkeitsschwerpunkt in der Arbeit mit und für Menschen. Wir haben daher ein hohes Interesse, Straftaten zu verhindern und notfalls zu verfolgen. Durch die Kooperation mit einer externen Vertrauensanwältin stellen wir eine unabhängige Anlaufstelle außerhalb des Unternehmens zur Verfügung.
Unternehmen und Organisationen mit 50 und mehr Beschäftigten sowie Gemeinden ab 10.000 Einwohnern sind nach dem Hinweisgeberschutzgesetz dazu verpflichtet, ein so genanntes Hinweisgebersystem (englisch: Whistleblowing) zur Meldung von Verdachtsfällen anzubieten.
Hinweise können vertraulich an eine neutrale Stelle weitergeben werden. Das Gespräch ist für Hinweisgebende kostenfrei. Die beauftragte Vertrauensanwältin kann im Einzelfall beraten und aufgrund ihrer fachlichen Kenntnisse schnell beurteilen, ob eine strafrechtliche Verdachtslage vorliegt.
Alle Mitarbeitenden, Senior*innen sowie Angehörigen oder gesetzlichen Betreuer*innen aber auch alle anderen externen Personen können Hinweise geben.
Wenn Sie Hinweise auf mögliche Regelverstöße weitergeben, helfen Sie uns, Unregelmäßigkeiten frühzeitig aufzudecken und handlungsfähig zu bleiben – möglichst bevor weitere Schäden entstehen können. Sie leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Sicherstellung unseres Betreuungsauftrags und unterstützen die Integrität und Transparenz des Unternehmens.
Jeder Verdacht auf einen Regelverstoß oder eine strafbare Handlung kann gemeldet werden. Dazu gehören beispielsweise Hinweise auf verbale oder körperliche Gewalt, ethische Verstöße, Übergriffe oder Missbrauchsvorfälle. Die Vertrauensanwältin berät bei Zweifelsfällen und gibt Hilfestellung zum Verhalten bei Verdachtsfällen
Hinweise können telefonisch, per E-Mail, per Post oder über
ein verschlüsseltes Kontaktformular an die Ombudsstelle übermittelt werden:
Online-Formular: https://www.ombudsperson-frankfurt.de/de/kontaktformular/
Jede/r Hinweisgeber*in erhält zeitnah eine Bestätigung, dass die Meldung eingegangen ist. Die Vertrauensanwältin prüft den gemeldeten Vorfall rechtlich und versucht, den Sachverhalt durch Nachfragen zu klären. Anschließend erstellt sie einen Bericht, der an den Compliance-Verantwortlichen der NRD übermittelt wird. Dies geschieht jedoch nur, wenn sich die hinweisgebende Person ausdrücklich mit der Übermittlung einverstanden erklärt. Dies ist auch anonym möglich.
Bei einem Verdacht wird eine interne Prüfung eingeleitet und es werden gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen ergriffen. Anschließend erhält die hinweisgebende Person eine Rückmeldung zum Abschluss der Prüfung.
Die Vertrauensanwältin unterliegt der anwaltlichen Verschwiegenheitsverpflichtung. Das bedeutet, dass sie nur mit ausdrücklicher Zustimmung der hinweisgebenden Person tätig werden darf. Die Nennung des Namens und die Übermittlung des Berichts an die NRD darf daher nur mit dem Einverständnis des Hinweisgebenden erfolgen.
Selbstverständlich ist auch bereits die Kontaktaufnahme und das Gespräch mit der hinweisgebenden Person vertraulich.
Das Hinweisgeberschutzgesetz sieht vor, dass Hinweisgebende aufgrund einer Meldung keine Nachteile erhalten dürfen, d. h. sie sind vor möglichen Repressalien durch den Arbeitgeber geschützt.
Auch mit dem/der Hinweisgeber*in verbundene Personen wie Kolleg*innen oder Angehörige fallen unter diesen Schutz.
Eine Ausnahme von diesem Grundsatz besteht nur, wenn bewusst wahrheitswidrige Angaben gemacht werden.
Geben Sie Hinweise, wenn Sie einen Verdacht auf mögliche Verstöße haben. Melden Sie Verdachtsfälle bei Ihren Vorgesetzen, der verantwortlichen Compliance-Stelle, über entsprechende Briefkästen bei der NRD oder anonym über unser Hinweisgebersystem.
Kontakt: Brigitte Bolz, Interne Revision und Compliance
E-Mail brigitte.bolz@nrd.de
Telefon: 06151 149-1407
Bei allgemeinen Anliegen, Ideen und Beschwerden stehen Ihnen innerhalb der NRD die bekannten Ansprechpartner*innen zur Verfügung.
Kanzlei
Buchert Jacob Peter
Kaiserstraße
22
60311
Frankfurt/Main
Telefon:
069 71033330
E-Mail: kanzlei@dr-buchert.de
www.dr-buchert.de
Kontaktaufnahme
über das gesicherte Online-Formular
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